Ärzte und Heilmittel
Meist fragen uns Patienten: "Brauche ich noch weiterhin eine Therapie?" oder "Was für ein Rezept soll ich mir holen?" Diese Frage zu beantworten ist für uns kaum möglich. Einerseits sehen die Therapeuten ihre Patienten regelmäßig und können daher gut einschätzen, was noch gebraucht wird. Andererseits haben in Deutschland nur Ärzte, Heilpraktiker und teilweise nichtärztliche Psychotherapeuten eine sogenannte "Heilerlaubnis", mit welchen Diagnosen verordnen werden dürfen.
Somit obliegt die Entschiedung für den Beginn oder die Fortsetzung von Therapien allein den Ärzten und niemals den Therapeuten!
Mit diesem Wissen können wir schriftlich zu einer Fortsetzung der Therapie anregen, wenn wir denken, dass dies medizinisch gerechtfertigt ist. Um eine unterbrechungsfreie Therapie zu gewährleisten können wir daher auch schon Termine im Voraus festlegen. Dennoch:
Der Arzt allein ist der Entscheidungsträger!
Doch auch für Ärzte ist diese Entscheidung immer an bestimmte Regeln gekoppelt. Diese sind komplex und überwiegend im "Heilmittelkatalog" festgehalten.
Prüfpflicht
Der Heilmittelerbringer (sprich der Therapiepark Augsburg) ist verpflichtet die "Richtigkeit" der Rezepte zu überprüfen. Sobald auch nur eine Kleinigkeit nicht regelkonform ist oder fehlt, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen das komplette Rezept nicht mehr und der Lohn für bereits verrichtete Arbeit ist unwiederbringlich verloren.
Oft entstehen frustrierende Situationen für Patienten, weil sie vor der Behandlung erneut zu ihrem Arzt müssen, um das Rezept ändern zu lassen. Wir bitte Sie dafür um Verständnis !
Bei Privatrezepten gibt es keine Budgets für Ärzte, nach welchen sie sich richten müssen. Zudem gibt es für Privatrezepte weitaus weniger formale Richtlinien und Beschränkungen als bei Kassenrezepten. Der Arzt kann also frei nach medizinischen Gesichtspunkten verordnen und therapieren lassen, was natürlich das Wichtigste für den Patienten und seine Genesung ist.
Der Patient muss dafür selbst mit seiner Privatkasse interagieren. Jeder Patient, der mit einem Privatrezept zu uns in die Praxis kommt, erhält einen Kostenvoranschlag für die verordneten Behandlungen seines Rezeptes, welche er fristgerecht zu bezahlen hat. Wie viel er dann von seiner Privatkasse erstattet bekommt und wann, hängt von seinem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Bitte erkundigen Sie sich daher vorher mit unserem Kostenvoranschlag bei Ihrer Versicherung, welche Kosten übernommen werden.
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